Wer hat Anspruch auf Supervision ? Supervision ist ein elementarer und selbstverständlicher Bestandteil einer qualitätsorientierten Personalentwicklung.
Daher können alle hauptberuflich in der Pastoral Tätigen Supervision in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an Supervision ist besonders zu empfehlen bei: - Stellenwechsel
- neuer Teamzusammensetzung
- Konflikten im Team, die ohne Hilfe nicht zu bewältigen sind
- neu hinzukommenden Sonderaufgaben
- längerer dienstlicher Tätigkeit
In diesen Fällen ist ein 'außerordentliches dienstliches Interesse' gegeben. Es gelten begünstigte Finanzierungsrichtlinien für die ersten 5 Sitzungen. (s. Organisation). Für pastorale Mitarbeiter(innen) in der Phase der Berufseinführung (Pastoralassistent/-innen, Gemeindeassistent/-innen, Kapläne) ist Supervision Bestandteil der Ausbildung. Sie findet in der Regel als Gruppensupervision statt.
Für Religionslehrer(innen) i.K. gilt eine vergleichbare Regelung. Hierzu wende man sich an die Hauptabteilung Schule und Erziehung. |