Verlauf und Organisation (Stand 02/2006)Nach der 2. Dienstprüfung gelten folgende Regelungen für pastorale Mitarbeiter/Innen: - Jede(r) pastorale Mitarbeiter(in) hat, einzeln, in Gruppen oder im Team, ein Recht auf Supervision.
- Für die Supervision wird Dienstbefreiung gewährt. Nötige Absprachen mit den Vorgesetzten sind zu treffen.
- In der Regel beträgt ein Supervisionsprozess 10 Sitzungen. Die Einzelsupervision dauert 60 Min., Gruppen- und Teamsupervision jeweils 120 Min. Sachdienliche Sonderregelungen sind möglich.
- Finanzielle Eigenbeteiligung und eventuelle Fahrtkosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Finanzierung der Supervision Bei einer Supervision aus "außerordentlichem, dienstlichen Interesse" (siehe "Anspruch") gilt:
- Für die ersten 5 Sitzungen entfällt die Eigenbeteiligung bei diözesanen SupervisorInnen, bei freiberuflichen SupervisorInnen wird der doppelte Zuschuss gewährt.
- Für ReligionslehrerInnen i.K. gelten vergleichbare Regelungen.
- Ehrenamtlichen Funktionsträgern kann - nach Absprache - nach diesen Regelungen Supervision gewährt werden.
Für die Abrechnung gibt es zwei Wege: 1. Bei SupervisorInnen, welche die Supervision im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchführen wird mit dem Institut für Theologisch-Pastorale Fortbildung (ITPF) abgerechnet. Folgender Eigenanteil wird pro Sitzung in Rechnung gestellt: Einzeln Gruppe Team pro Person insgesamt ___________________________________________________________________ Pfarrer/ Pastoral- 25,00 € 15,00 € 40,00 € referentInnen Diakone/ Gemein- 15,00 € 10,00 € 40,00 € dereferentIinnen
Bei "außerordentlichem dienstlichen Interesse" entfällt dieser Eigenanteil für die ersten 5 Sitzungen.
2. Bei freiberuflich tätigen SupervisorInnen wird das Honorar zwischen SupervisandInnen und SupervisorIn direkt vereinbart und zwischen diesen abgerechnet. Die SupervisandInnen können die Belege beim TPF@bistum-wuerzburg.de einreichen und erhalten folgende Zuschüsse: Einzeln Gruppe Team pro Person insgesamt für alle pastorale Berufsgruppen 30,00 € 15,00 € 60,00 € Bei "außerordentlichem dienstlichen Interesse" verdoppelt sich der Zuschuss für die ersten 5 Sitzungen.
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